Chronik der Stadt Kyllburg 800 - 2000
Kyllburg in der Zeit der Fürstäbte und Kurfürsten (900 bis 1794)
Die Mühlenpacht
Die Mühlenpacht war in normalen Zeiten durchaus erträglich und im Laufe der Jahrhunderte keinen wesentlichen Veränderungen unterworfen, wie folgende Gegenüberstellung zeigt:
Pachtentgelt | 1543 | 1642 | 1776 |
---|---|---|---|
an Weizen | 8 Malter | 8 Malter | 8 Malter |
an Roggen | 8 Malter | 8 Malter | 8 Malter |
an Geld | 3 Radergulden | 2 Radergulden | 3 Radergulden |
zu Weihnachten | 1 Wastel (oder 3 Alb) |
1 Wastel (oder 3 Alb) |
1 Wastel (oder 3 Alb) |
zu Ostern | 1 Brot (oder 3 Alb) 50 Eier |
1 Brot (oder 3 Alb) 50 Eier |
1 Brot (oder 3 Alb) 50 Eier |
- 1 Wastel
- eine Art Weißbrot oder Kuchen
- 1 Alb
- Albus = 5 10/16 Weißpfennig
- 1 Rthr.
- Reichsthaler = 54 Albus
Gelegentliche Versuche des Lehnsherrn, die Pacht zu erhöhen, hatten stets nur vorübergehenden Erfolg, so z.B. auch die Forderung auf Lieferung von 24 Pfund guter Fische
Nach dem Ableben eines Mühleninhabers wurde die Mühle immer wieder von neuem durch eine Lehensurkunde auf den Nachfolger übertragen. Die Fassung solcher Belehnungsbriefe blieb im Laufe der Jahrhunderte im großen und ganzen dieselbe.
Die Lehensurkunde aus dem Jahre 1742 ist hier im Wortlaut wiedergegeben
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