Hotel Mueller

Hotel Müller - Kyllburg - Eifel

Das nette Haus für nette Leute

Hotel Müller Kyllburg Eifel · Mühlengasse 3 · 54655 Kyllburg · Tel 06563/96960 · eMail: info@hotel-mueller-kyllburg.de · GPS: N 50° 02´ 29" - E 06° 35´ 28"

Chronik der Stadt Kyllburg 800 - 2000
Kyllburg in der Zeit der Fürstäbte und Kurfürsten (900 bis 1794)

1332 Sammelprivileg Kaiser Ludwigs des Bayern

Quelle: Karl Föst, Kyllburg einst und jetzt

Am 23.8.1332 hat sich Erzbischof Balduin von Kaiser Ludwig dem Bayer eine ganze Anzahl von Freiheiten und Rechten für sein Erzstift verbriefen lassen. Im ersten Abschnitt dieses sogenannten Sammelprivilegs werden 30 Orte des trierischen Gebiets mit Stadtrechten, und zwar mit dem Stadtrecht der Stadt Frankfurt, begabt. Unter diesen Orten wird neben anderen, z. B. Trier und Koblenz, auch Kyllburg aufgeführt. Die betreffende Stelle des Sammelprivilegs sei hier im Wortlaut wiedergegeben:

Auszug aus dem Sammelprivileg
lateinisches Original

Auszug aus dem Sammelprivileg
deutsche Übersetzung

Diese Freiung des kaiserlichen Diploms wird erwirkt unterschiedslos für Trier, die Hauptstadt - civitas - und die übrigen Städte - oppida. Kyllburg war somit ganz auf die gleiche Ebene gebracht wie die Städte Trier und Koblenz; das Verhältnis Kyllburgs zu dem Kurfürsten war kein anderes als das der genannten beiden Städte. Gewiß ist diese Verleihung für manche der 30 aufgeführten Städte, Städtchen und Ortschaften ohne praktische Bedeutung geblieben, so z. B. für das Kyllburg benachbarte Malberg, das sich niemals, weder vorher noch nachher, als Stadt fühlte, geschweige sich als solche bezeichnete. Für Kyllburg dagegen wurde durch das Sammelprivileg nichts Neues eingeführt, sondern lediglich ein in Wirklichkeit bereits bestehender Zustand bestätigt. Dies noch näher darzutun, dürfte es von Nutzen sein, das herauszustellen, was Geschichtsforscher Heydinger feststellt (Landeszeitung Trier im August 1894). Nachdem er verschiedene Angaben des Kanonikus Dr. Bock in einem als Feuilleton veröffentlichten Artikel zur Vorbeugung irriger Legendenbildung über die Kyllburger Kirche richtiggestellt hat, fährt er fort:

Schon aus den im Vorstehenden angeführten Tatsachen ist mehrfach ersichtlich, daß Theoderichs neuer Bau auf dem Kyllberge keineswegs eine Burg im engeren Sinne, mit anderen Worten bloß ein Schloß für einen Burgherrn und dessen Gesinde, gewesen sein kann, sondern vielmehr eine Burg im weiteren Sinne, was wir also heute ein befestigtes kleines Städtchen nennen. Ebendies ergibt sich dann noch viel deutlicher aus anderen Tatsachen

Bereits vor dem Jahre 1246 und wohl sicher noch vor Fertigstellung des Baues machte Abt Friedrich von Prüm Eigentumsansprüche auf einen Teil des Kyllberges geltend und erhob darum Einspruch gegen den Bau des Erzbischofs. Doch kam es zu einem friedlichen Vergleiche.

Nach diesem sollte es dem Prümer Abte gestattet sein, auf dem ihm gehörenden Teil des Kyllberges Befestigungen und andere Bauten auszuführen, sowie es ihm und dem Trierer Erzbischof gut scheinen werde. Die Burgmannen, Bürger, Wächter und Torwarte aber, welche der Abt dort ansiedeln werde, sollten dem Abt und dem Erzbischof den Eid der Treue leisten und die Freiheit haben, die ihnen der Erzbischof eidlich zugesichert habe. Über die dortigen Leute des Abtes solle diesem die niedere Gerichtsbarkeit belassen werden, dem Erzbischof aber die höhere Gerichtsbarkeit gebühren. Auch dürften weder die Leute des Abtes Leute des Bischofs werden, noch auch umgekehrt. Falls der Abt oder der Erzbischof Krieg führe, so dürfe von Kyllburg aus weder der Abt den Feinden des Erzbischofs noch auch dieser den Feinden des Abtes Beistand leisten.

Dem Abt sei es gestattet, ein Pförtchen zu bauen und einen Weg und eine Mühle am Fuße des Berges und dort einen Torwächter zu halten. Doch solle sowohl dem Abte und dessen Leuten der Ein- und Ausgang durch das erzbischöfliche Tor als auch dem Erzbischof und dessen Leuten Ein- und Ausgang durch die Pforte der Abtei frei sein. Überdies sollen der Abt und die Seinen mit den Burgmannen und Bürgern des Erzbischofs gleiches Nutzungsrecht an den Wiesen, Hainen, Wäldern, Gewässern und Weiden haben. Jenseits des Kyllflusses aber sollen der Abt und die Seinen im ruhigen Besitze und Fortgenusse alles dessen verbleiben, was zu ihren Höfen in Badenheim (Badem) und Wilsackere (Wilsecker) gehört.

Am 16. August 1256 erneuerte Erzbischof Arnold, der Nachfolger Theoderichs, diesen Vertrag mit Jofrid, dem Nachfolger des Abtes Friedrich. Mehrere Ausdrücke der Urkunde lassen vermuten, daß bis dahin von seiten des Abtes mit dem von ihm geplanten Baue wohl erst kaum der Anfang gemacht, daß es aber demselben mit Ausführung des Planes voller Ernst war. Aus derselben Urkunde aber ist auch klar und deutlich ersichtlich, daß der neue Bau Theoderichs auf dem Kyllberge eine städtische Ansiedlung mit Mauerring und einem bereits gebauten und einem zweiten projektierten Tore ist, daß diese städtische Ansiedlung bereits 1256 mit Burgmannen und Wächtern und Pförtnern und Bürgern (burgenses und cives) besiedelt ist, daß eben dieselbe auch bereits eine von dem Erzbischof und Stadtherrn ihr überwiesene Almende (Almende = Allgemeinde, Allmannsgut) besitzt, an welcher alle Insassen das gleiche Nutzungsrecht haben

Ganz irrig ist es also, wenn in dem genannten Feuilleton das Entstehen der mit starkem Mauerring und Toren befestigte Ortschaft Kilburch und deren Bewidmung mit Stadtrecht ins 14. Jahrhundert verlegt wird. Auch ist es grundverkehrt, wenn dort die Gründung des Kanonikatstiftes als Beginn und Ausgangspunkt der städtischen Ansiedelung aufgeführt wird. In Wirklichkeit war der Verlauf der Dinge gerade der umgekehrte.

Im Jahre 1256 war, wie wir gesehen haben, die städtische Ansiedelung auf dem Kyllberge, diese Schöpfung der Erzbischöfe Theoderich II. und Arnold II., bereits da.

weiter: Das Stadtsiegel von Kyllburg
zurück: Kurfürst Balduin von Luxemburg (1307 - 1354)
zum Inhaltsverzeichnis