Chronik der Stadt Kyllburg 800 - 2000
Quellen und Karten im Original
Auszuf aus dem Sammelprivileg Kaiser Ludwigs des Bayern
Die Übersetzung ins Deutsche lautet:
Ludwig IV. römischer Kaiser zum ewigen Gedächtnis. Schon vorher zierten römische Kaiser und Könige die hl. Trierische Kirche und ihre Bischöfe mit Freiheiten und Privilegien. In Anbetracht dessen freien wir daher besonders unserem Fürsten Balduin in gründlicher Kenntnis die Hauptstadt, die Städte, Dörfer und seine und seiner oben genannten Kirche Burgen nämlich Trier, Saarburg, Merzig, Grimburg, Welschbillig, Kyllburg, Malberg, Manderscheid, Wittlich, Berncastel, Baldenau, Baldeneck, Zell, Cochem, Clotten, Esch, Treis, Carden, Alken, Mayen, Münstermaifeld, Coblenz, Capellen, Niederlahnstein, Baldenstein, Montabaur, Hastenfels, Leudesdorf (trierische Diözese), St. Wendel (Metzer Diözese) und Schmidtburg (Mainzer Diözese), und zwar jeden der genannten Orte ohne Unterschied und bestätigen sie, und gewähren ihnen die Vergünstigung und Freiheit, ebenso wie die römischen Kaiser und Könige Städte zu freien pflegten, indem wir diesen Orten, und zwar jedem derselben ohne Unterschied, den Bürgern, Burgbewohnern, Städtern und Einwohnern bewilligen und erlauben, sich aller Rechte, Ehren und ehrbaren Gewohnheiten, mit denen die Stadt Frankfurt versehen ist, zu erfreuen und zu bedienen, jedoch nur insoweit, daß hieraus dem Erzbischof und seinen Nachfolgern kein Nachteil entstände, und daß er und seine Nachfolger persönlich oder durch andere die volle und ungehinderte Macht, gegen alle Verbrecher und Rechtsverletzer in diesen Orten wahrzunehmen und die Untaten zu ahnden haben, ferner, daß sie sowohl die hohe als auch die niedere Gerichtsbarkeit auszuüben und der Vollstreckung zu übertragen haben.
weiter: Bittschrift des Johann Matthias Engel
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