Hotel Mueller

Hotel Müller - Kyllburg - Eifel

Das nette Haus für nette Leute

Hotel Müller Kyllburg Eifel · Mühlengasse 3 · 54655 Kyllburg · Tel 06563/96960 · eMail: info@hotel-mueller-kyllburg.de · GPS: N 50° 02´ 29" - E 06° 35´ 28"

Chronik der Stadt Kyllburg 800 - 2000
Kyllburg in der Zeit der Fürstäbte und Kurfürsten (900 bis 1794)

Kurfürst Balduin von Luxemburg (1307-1354)

Am 7. Dezember 1307 wählte das Domkapitel von Trier seinen Dompropst Balduin von Luxemburg zum Erzbischof, da dieser jedoch das kanonische vorgeschriebene Alter von 30 Jahren noch nicht erreicht hatte und sein Gegenkandidat, Emich von Sponheim, auch einige Stimmen der Domherren erhielt, lag die Entscheidung beim Papst (Papst war seit 1305 Clemens V.).

Aus politischen Gründen entschied sich der Papst für Balduin (der Inhaber dieses Amtes hatte Stimmrecht bei der Wahl des Römischen Kaisers).

Die Eignung für das geistliche Amt hatte allenfalls eine geringe Rolle gespielt. Zur Zeit der Ernennung zum Erzbischof war Balduin Diakon. Nach Erhalt der Nachricht brach er, begleitet von seinen Brüdern Heinrich und Walram, nach Poitiers auf.

Am 10. März 1308 wurde er durch einen Kardinal zum Priester, am darauffolgenden Tag durch Papst Clemens V. selbst in der Kathedrale von Poitiers zum Bischof geweiht

Karl Föst schreibt in "Kyllburg einst und jetzt":

Kurfürst Balduin wurde einer der hervorragendsten und einflußreichsten Herrscher des Erzstifts, das unter ihm eine neue Blüte erlebte, er führte den Abschluß in der Entwicklung des Kurstaates Trier herbei, indem er eine geordnete Verwaltung einrichtete und damit eine Grundlage für die einheitliche Entwicklung des aus den verschiedenartigsten Bestandteilen zusammengesetzten Gebietes schuf. Er ist dadurch der eigentliche Begründer des Kurstaates Trier geworden. Bei der Organisation und Einteilung des trierischen Gebietes trug er den bestehenden Verhältnissen volle Rechnung, so daß seine Einrichtungen wenigstens in den Hauptzügen über 400 Jahre Bestand hatten, wenn man sie mit der französischen Revolution abschließen will.

Sein Staat wurde in das Oberstift mit der Hauptstadt Trier und das Niederstift mit der Hauptstadt Koblenz eingeteilt. An der Spitze der Verwaltung des Oberstifts und des Unterstifts stand je ein Oberamtmann, dem die Amtmänner der einzelnen Ämter untergeordnet waren. Den Mittelpunkt eines Amtes bildete in der Regel eine Burg, allein oder in einer kleinen Stadt gelegen, so daß die Burggrafen zugleich Amtmänner waren. Zum Oberstift gehörten 27 Ämter (lateinisch satrapiae), darunter auch das Amt Kyllburg, dessen Amtsbezirk 16 Gemeinden zugeteilt wurden. Amtmann war in Kyllburg zunächst der mit dem Burglehn betraute Burggraf, später der Domdechant zu Trier. Die Ämter waren Verwaltungsbezirke für alle Angelegenheiten der weltlichen Regierung.

Der Burggraf hatte jetzt als gleichzeitiger Amtmann nicht nur die Burg zu schützen und dem Erzstift zu erhalten, sondern war auch der Vermittler der Regierungsangelegenheiten zwischen dem Landesherrn und den Gemeinden des Amtsbezirks, Träger der bürgerlichen Verwaltung, hatte dazu als Chef der Polizei jurisdiktionelle Funktionen und endlich auch die Steuern und die Subsidiengelder der Bewohner in Empfang zu nehmen.

Im Landeshauptarchiv Koblenz ist noch ein Pergament mit der Abrechnung des Kyllburger Amtmanns Jakob von Dudeldorf mit eigenhändigen Zusätzen Balduins vom 24. Juni 1331 erhalten:

Jakob war neun Jahre trierischer Amtmann zu Kyllburg gewesen und hatte am 18. März 1330 eine Abrechnung vorgelegt. Demnach schuldete er dem Erzbischof 99 Malter Getreide, 78 Pfund Pfennige Geld und 30 Malter Hafer.
Dazu hatte er noch aufgezählte Güter zu Pfand

Druck: Stengel, Nova Alamanniae 2 Nr. 1309. LHA Koblenz Best. 1A Nr. 4944. (H 15,5, b 11 cm)

Balduin hat diese Zahlen zum Teil eigenhändig korrigiert bzw. ergänzt (im Original, kleine Schrift oben und nach dem ersten Abschnitt)

Ähnliche Abrechnungen, in denen Überschüsse und Außenstände aus der Amtsführung festgehalten sind, haben alle Amtsleute nach Ende der Dienstzeit vorlegen müssen

In einer Lehnsurkunde des Jacob von Kirchperg, Burggraf zu Kyllburg, vom 14.März 1347 empfängt er vom Erzbischof Balduin als Burgmannslehn der vesten und friheide; u. a. einen Garten binnen der friheide zu Kyllburg. Als Mitsiegler hängen Richter und Scheffen der friheid das Siegel an.

Das Original dieser Lehnsurkunde befindet sich ebenfalls im Landeshauptarchiv Koblenz

weiter: 1332 Sammelprivileg Kaiser Ludwig des Bayern
zurück: 1304 Erste urkundliche Erwähnung der St. Maximiliankirche
zum Inhaltsverzeichnis