Hotel Mueller

Hotel Müller - Kyllburg - Eifel

Das nette Haus für nette Leute

Hotel Müller Kyllburg Eifel · Mühlengasse 3 · 54655 Kyllburg · Tel 06563/96960 · eMail: info@hotel-mueller-kyllburg.de · GPS: N 50° 02´ 29" - E 06° 35´ 28"

Chronik der Stadt Kyllburg 800 - 2000
Kyllburg in der Zeit der Fürstäbte und Kurfürsten (900 bis 1794)

1719 Das Land-Recht des Kurfürsten Carl

Nach Inkrafttreten des Land-Rechts des Kurfürsten Carl im Jahre 1719 war die Urteilsfällung in Strafsachen den Schöffengerichten Trier und Koblenz für ihre Bezirke auf Grund der von den Amtleuten abgehaltenen und vorgelegten Amtverhöre ausschließlich übertragen. Damals hatten die Beamten in Städten und auf dem Land die Delinquenten zu ergreifen, festzusetzen, den Amtsverwalter, Amtskellner, Gerichtsschultheiß und zwei Gerichtsschöffen zuzuziehen und durch Examination und Untersuchung vorläufig den Prozeß zu präparieren;

und werden dieselben vernünftig voraussetzen, daß der Delinquent an Leib und Leben zu bestrafen sei, hatten sie denselben unter sicherer Bedeckung zum Obererzstifte nach Trier transportieren zu lassen und in die Hand des Oberamtmannes und Stadtschultheißen abzuliefern und die aufgenommenen Protokolle einzuziehen.

Aber auch während dieser Zeit behielt das Gericht zu Kyllburg die Bezeichnung "Hochgericht" bei, bis es am 18. Oktober 1798 seine Protokollbücher dem nunmehr zuständigen Friedensrichter auf dessen Befehl übergab, womit es zu bestehen aufgehört hatte

Das Hochgerichtsschöffenweistum befaßt sich vorwiegend mit bürgerlichen Rechtsangelegenheiten, mit Bestimmungen über Gewerbewesen, Fronen, Wald, Nutzung, Jagd, Fischerei, Maß und Gewicht, Versorgung, Verkehr, Schöffen, Gerichtsverfahren, aus denen nur hervorgehoben sei, daß Urteile im Zweifelsfalle an das Wittlicher Gericht gehen sollen. Wenn in dem Weistum der Herr genannt wird, so ist unter dem Herrn in erster Linie der Erzbischof und Kurfürst zu verstehen, dann aber auch der Burggraf, später der Amtmann, der Domdechant oder ein anderer Domherr

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