Hotel Mueller

Hotel Müller - Kyllburg - Eifel

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Chronik der Stadt Kyllburg 800 - 2000
Kyllburg in der Zeit der Fürstäbte und Kurfürsten (900 bis 1794)

Hochgerichtsschöffenweistum zu Kyllburg

Quelle: Karl Föst, "Hochgerichtsschöffenweistum zu Kyllburg"

In alter Zeit war das Recht größtenteils ungeschrieben; man urteilte nach Sitte und Brauch. Das Recht wurde nach überlieferten Rechtsübungen und aus dem Gewissen des Volkes heraus gewiesen. Erst später ging man dazu über, die Rechtsgewohnheiten schriftlich aufzuzeichnen. Die Schöffen mußten dieser kundig sein, damit sie das Recht weisen konnten; daher auch der Name Weistum, worunter man sowohl die von den Schöffen gegebene Weisung des Rechts als auch die urkundliche Aufzeichnung und Erklärung von Rechtsgewohnheiten versteht. Geschrieben wurden die Weistümer nach den Angaben der Schöffen. Sie bildeten alsdann lange Zeit die einzige schriftliche Unterlage für den Urteilsspruch, bis geschriebene Gesetze erlassen wurden

Über die Gerechtsame des Kyllburger Hochgerichts unterrichtet uns ein Weistum, das vielleicht auf die Freiung Kyllburgs durch Erzbischof Arnold vom Jahre 1256 zurückreicht

Die älteste vorliegende Überlieferung des Kyllburger Weistums scheint die Abschrift zu sein, die der Trierer Domsänger Hugo von Schönenburg am
17. Mai 1558 an den Kurfürsten in Trier sandte und die mit anderen Weistümern in einem Sammelband des 1. Jahrhunderts erhalten ist (Landeshauptarchiv Koblenz, Abt. 1 C Nr. 88 b, Blatt 53 - 68). Da dieser ältere Text des Weistums weit besser ist als der neuere bei Grimm, soll er hier veröffentlicht werden, und zwar in seiner mundartlichen Sprachform, dann aber auch in Anpassung an die heute geltende Schriftsprache wiedergegeben und gedeutet werden

Auszüge aus den Texten des Hochgerichtschöffenweistums in Mundart und heutiger Sprache

Dieses wertvolle Kyllburger Weistum gewährt uns einen aufschlußreichen Einblick in die Kyllburger Gerechtsame weit zurückliegender Jahrhunderte, doch nicht nur dies allein, sondern es läßt auch mancherlei Schlüsse auf das mittelalterliche Leben in Kyllburg zu. Ohne solche erschöpfend ziehen zu wollen, sei hier folgendes aufgezeigt:

Das Hochgericht war ursprünglich Gericht über Leib und Leben. Ihm waren die größeren Strafsachen vorbehalten, insbesondere Todesstrafen. Daß auch das Kyllburger Hochgericht einst in Sachen der hohen Gerichtsbarkeit zu entscheiden hatte, kann keinem Zweifel unterliegen, wenn auch die uns zugänglichen Urkunden - so auch das Hochgerichtsschöffenweistum - einen tieferen Einblick in die Arbeit des Hochgerichts in älteren Zeiten nicht gestatten. Seit dem 13. Jahrhundert wurde die ganze Gerichtsverfassung grundlegend geändert. Es mag dahingestellt bleiben, wann das Kyllburger Hochgericht den Blutbann über die Bevölkerung verlor. Manches spricht dafür, daß dieses im 13. Jahrhundert geschah. Jedenfalls befaßt sich das Hochgerichtsschöffenweistum, das vermutlich auf diese Zeit zurückgeht, in keiner Weise mit Vergehen und Verbrechen; den Verbrecher überlassen die Schöffen dem Herrn:

Es wer dan sach, das er vermacht hätt Bauch oder hals, so lassen wir den hern gewerden.

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