Hotel Mueller

Hotel Müller - Kyllburg - Eifel

Das nette Haus für nette Leute

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Chronik der Stadt Kyllburg 800 - 2000
Kyllburg in der Zeit der Franken  (450 bis 900)

"Curtis" in Hagen angelegte Herrenhufen

Die Siedlungsgeschichte beweist, daß die Merowinger die Rodung im Grenzraum zwischen Gutland und Wald begonnen hatten und die Karolinger durch Dotationen an die Klöster, durch planvolle Rodung die Grundlagen für neue Siedlungsräume legten. Der Neubruch in der Merowingerzeit (runcale, novale), durch Rodung gewonnenes Land, blieb immer noch von der alten Siedlungsfläche abgesondert, sie hießen hagen. In Schweich werden haistaldi erwähnt (Mittelrh. U. B. I). Die Rechtsgrundlage für diese haistaldi war folgende:

Wenn eine neue Hundertschaft im Vastum (Rodungsland) bestimmt war, aber noch nicht eingerichtet wurde, weil der Beamte der Markensetzung nicht zur Hand war, oder auch weil die Qualität des Bodens nicht genügte, so blieben die Zuziehenden als Anwärter auf den Hufen - Hagustalch - im noch nicht abgemarkten Confinium (Nachbargebiet - Grenzgebiet). Das fränkische System bei der Neubesiedlung war also folgendes: Je hundert neue Hufen wurden durch die Herzöge und Confiniales gebildet. Oft war die Zahl der Zuziehenden so groß, daß alle ihren Verbleib - mansus - bekamen. Waren aber alle neugebildeten Hufen besetzt, wo blieben dann die Hufenberechtigten, die zuzogen? Sie wurden vorläufig in die Hagen, die biunda, die proprisa, als Hagustaldi eingestellt, mit gleicher Anwartschaft auf eine Hufe wie die Hufeninhaber, mit gleichen Pflichten. Sie hatten aber noch keinen Behuf, keine houba zu ihrem Verbleib.

Von je hundert Anwärtern auf eine Hufe wurde ein haistaldus geschickt, der mußte mit den anderen zusammen die curtis aus Holz und Steinen bauen. Das Prümer Urbar beweist, daß die haistaldi noch keinen erblichen Grundbesitz hatten oder zu Diensten wie die mansionarii verpflichtet waren. Ihren Verbleib hatten sie, ihren Behuf, die houba, hatten sie noch nicht. Sie konnten ihn erst nach Regulierung der Hagen erhalten.

Somit war die Lage der hagustaldi nicht beneidenswert. Sie hatten, wie das Prümer Urbar zeigt, beide Rechte im Walde, aber noch keinen zugewiesenen Besitz. Die ältere lateinische Form des Hagenrechts wird auf Karl den Großen zurückgeführt. Die Hagen waren also außerhalb der Centene des Gaugrafen belassen. Karl der Große sah das, terminare im confinium als sein wichtigstes Vorrecht an, das heißt, das ganze confinium (Grenzgebiet eines Gaues) erlebte die Markensetzung durch karolingische Beamte. Also entstanden im alten confinium Güter, die später Ministerialgüter oder Hagen genannt wurden.

Zu den Herrenhufen, die so in karolingischer Zeit in Hagen angelegt wurden, können wir die sogenannte curtis zählen. Eine curtis mußte wohl auch auf dem Kyllburger Berg gelegen haben, die karolingische curtis ist durch ihre Bauweise als Gut eines Adeligen anzusprechen. Sie zeigte die Entstehung eines Herrensitzes im confinium. Später wurden die Hagen, die im confinium entstanden waren, durch duces (Grafen) geordnet, das heißt die Rechte der Hufenanwärter wurden geregelt. Dieses war heimatgeschichtlich betrachtet der Zeitpunkt, an dem im weiten Raum von Kyllburg die eingangs erwähnten vier Grundherrschaften abgemarkt und rechtlich eingerichtet wurden. Das Zentrum eines solchen Grundherrschers war eine curtis, die curtis-Anlagen reichen weit in die Merowingerzeit zurück. Besonders die Wasserburgen sind meist merowingischen Ursprungs.

Die normalen Anlagen einer curtis waren von einem Geviert von ca. 100 m, sie waren mit Schutzwall und Graben umgeben. Die Anlage einer curtis ist eindeutig von militärischen Überlegungen geleitet. Bekannt ist, daß die Franken in ihrem gesamten Siedlungsraum solche Anlagen errichteten. Die Schutzanlagen einer curtis bestanden aus:

Mauer - Holzzaun - Dornhecke - Zaun

Das umwallte Geviert konnte auch durch Wachttürme an den Ecken besser gesichert werden. Später, als die Sicherheit allgemein größer war, traten die curtes mehr als abgeschirmte Wirtschaftshöfe in Erscheinung. Die curtes waren dann zugleich Verwaltungshöfe. Wenn der Feind kam, konnte die curtis von den gesamten Insassen der Villa besetzt und verteidigt werden. Einen eigentlichen militärischen festen Punkt haben sie, so ausgestattet, kaum dargestellt. Die Hufeninhaber konnten sich mit ihren Knechten sehr wohl gegen umherziehende kleine Abteilungen zur Wehr setzen und ihr Vieh retten. Allgemein gilt die Erfahrung, daß die curtis dort vorkam, wo römische Anlagen ausgeschlossen waren. Wenn wir die Vorläufer der Burgen im Raume Kyllburg als curtes ansehen, so wäre es sogar denkbar, daß am Kyllberg eine Burg - castellum stand, die für Kriegsfälle mit einer größeren Besatzung belegt werden konnte. Wir beobachten bei den Festungsanlagen der Franken eine gewisse Tradition der Römer

In den Befestigungen der karolingischen Zeit finden wir deutlich die Spuren der römischen Heerestechnik.

Die römische Gliederung des Heeres war bei der Ansiedlung der trustis entscheidend. Je neun Leute der trustis saßen um ihren Dekan herum in der neu gegründeten Niederlassung. Ein bis vier Dekane bildeten im Frieden zusammen die Siedlung, die fränkische Villa. Diese Siedlung der trustis bildete das Endergebnis der ersten fränkischen Landnahme, die Leute der trustis erhielten damit ihre Bleibe

Der Vorsteher der Siedlung war gegebenenfalls der Führer der trustis. Ortsniederlassungen nach dem Dezimalsystem waren die bekannte ripuarisch-fränkische Eigenart. Die befestigte curtis war der Sammelpunkt der trustis. Wir wissen, daß die Franken seit Dagobert I. die Hundertschaften im Volkslande einrichteten.

Eine Zusammenfassung ergibt: Fränkisch ist die Hufe, die centene, fränkisch die Zusammenfassung größerer Forsten, die als Hagen oder Herrenhufen außerhalb der Gaugrenze eingerichtet wurden.

Die Geschichtsquellen der Rheinlande zeigen, daß die Centene im Ripuarierlande erst das Resultat einer sehr allmählich fortschreitenden Markenregulierung war. Diese Entwicklung kam erst unter Karl dem Großen in vielen Distrikten zum Abschluß.

König Dagobert I. (622-638) hatte im Raume Trier diese Entwicklung weitgehend eingeleitet und gefördert. Er schuf den Ausgleich unter den bisherigen Reichsteilen. Die Zeit der Hagensiedlungen und Markensetzung im Ripuarierlande begann unter Dagobert I.

Der Flurname Hahn weist den Kyllberg als Herrenland dieser Zeit aus, das ursprünglich die ganze Landzunge an der Kyll umfaßte und als Hagensiedlung mit einer fränkischen curtis entstand. Diese fränkische curtis ist der Vorläufer der kurtrierischen Kyllburg, obwohl bisher größere Bodenfunde fehlen

Der Flurname Hahn ist somit die älteste Geschichtsquelle, die wir von Kyllburg haben. Fast alle Siedlungen im Buntsandsteingebiet sind Talsiedlungen, Kyllburg ist in auffallender Weise eine Höhensiedlung, die durch Grundrechte bedingt sein muß. Die um das Jahr 800 nach Christus am Kiliberg erwähnte Festung - castrum - war also die Nachfolgerin der fränkischen curtis aus der Merowingerzeit.

Ein fränkisches castrum aus Sigiburg aus dem Jahre 775 hatte folgendes Aussehen:

Die Festungsmauer bestand aus Trockenmauern mit einem festgemauerten Tor, das nach römischem Muster eingebaut war. Das unmittelbar herumliegende Gebiet war nach fränkischer Art mit genauen Grenzen abgesetzt. Die Franken hatten sich also auch beim Bauen von Castra engstens an die römische Festungsbauweise angelehnt, so daß fränkische Anlagen oft mit römischen Anlagen verwechselt werden können. Das fränkische castrum zeigt trotz aller römischen Formen einen durchgreifenden Unterschied, nämlich die Doppelteilung in Burg - palatium - und heribergium (Festung der Hagustaldi)

Wenn wir diese Doppelteilung auf den Raum des Kilibergs anwenden, so ergibt sich folgende Gliederung:

Der Raum der alten Kyllburg ist der gleiche Raum für die curtis und für das castrum, daran schließt sich der Hagen, der befestigte Teil für die hagustaldi, ihr Heribergium. Der Kyllburger Hahn ist das Heribergium der merowingischen curtis und der karolingischen Burg

Im Jahre 742 wurde Karl (der Große) als ältester Sohn des Frankenkönigs Pippin des Jüngeren und dessen Gemahlin Bertrada geboren. Ob Karl auf der Burg Mürlenbach (Bertrada-Burg) geboren ist, wie die Sage und Volksüberlieferung uns berichtet, erscheint durch die Besitzungen und Spuren seines Geschlechtes in unserer Heimat zwar nicht unmöglich, jedoch entbehrt die Überlieferung einer festen historischen Grundlage.

In seiner Regierungszeit 768-814 erreichte das Frankenreich seine größte Ausdehnung.

In diese Zeit fällt auch die erste urkundlische Erwähnung Kyllburgs. Fünf Monate vor der Krönung Karls in Rom (Weihnachten 800) zum Kaiser des Heiligen Römischen Reiches durch Papst Leo III wird in einer Schenkungsurkunde das castrum Kiliberg genannt.

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