Chronik der Stadt Kyllburg 800 - 2000
Kyllburg in der Zeit der Weimarer Republik und des Nationalsozialismus (1918 bis 1945)
Das Dreiklassenwahlrecht
Quelle: Becker Karl E., Das Kyllburger Land
Das sogenannte Dreiklassenwahlrecht war das Wahlrecht des preußischen Abgeordnetenhauses. Es galt von 1849 bis 1918. Die Wähler wurden in drei Klassen oder Abteilungen geteilt, je nach den von ihnen aufgebrachten Steuern. Jede Abteilung entsprach einem Drittel des gesamten Steueraufkommens. Die wenigen Höchstbesteuerten wählten dadurch genausoviele Vertreter wie die größere Zahl des Mittelstandes und die große Zahl der gering Besteuerten
Dieses Wahlsystem wurde Jahrzehnte heftig bekämpft. Seine Beseitigung wurde durch Kaiser Wilhelm II. im Jahre 1917 in Aussicht gestellt, im Oktober 1918 vom Abgeordnetenhaus beschlossen, aber erst durch die Novemberrevolution 1918 herbeigeführt
Erst 1927 wurde die Stellung des Gemeindevorstehers selbständiger. Er war nun Gemeindevorstand. Bis dahin war es der (Amts-) Bürgermeister. Nun berief der Gemeindevorsteher die Gemeindevertretung ein und führte den Vorsitz mit Stimmrecht
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